Teure Beerdigungen

BFH hilft Hinterbliebenen in Prozess um Sterbegeld

Viele Menschen wollen ihre Familien mit einer Sterbegeldversicherung vor hohen Kosten einer Trauerfeier schützen. Dieses Geld zählt zum Erbe - doch der Bundesfinanzhof mindert die finanzielle Last.

Trauerfeiern sind häufig teuer - doch die Kosten können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden Foto: Sven Hoppe/dpa
Trauerfeiern sind häufig teuer - doch die Kosten können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden

München (dpa) - Die Sterbegeldversicherung verstorbener Angehöriger zählt zum steuerpflichtigen Erbe - doch der Bundesfinanzhof mildert die finanzielle Last für trauernde Angehörige. Denn die Erben können die vollständigen Kosten der Beerdigung von der Steuer absetzen, wie das höchste deutsche Finanzgericht entschieden hat.

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