Höchststrafe gegen Polizistenmörder von Kusel rechtskräftig
Mit Kopfschüssen tötete er zwei Polizisten bei einer Kontrolle und wurde dafür wegen Doppelmordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat keine Rechtsfehler im Richterspruch gefunden.
Karlsruhe/Kaiserslautern (dpa) - Der Mord an zwei Polizisten auf nächtlicher Streife bei Kusel hatte vor eineinhalb Jahren bundesweit Entsetzen ausgelöst. Sie wollten Wilderer stellen - und wurden erschossen. Jetzt ist das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.