Energie

Heizungsgesetz: Förderung nun für alle Eigentümer

Das Heizungsgesetz ist bis heute umstritten. Mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechtigt. Doch erzielt das Gesetz die gewünschte Wirkung?

Ab Dienstag können alle vorgesehenen Gruppen Förderung für ihren Heizungsaustausch beantragen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Ab Dienstag können alle vorgesehenen Gruppen Förderung für ihren Heizungsaustausch beantragen.

Berlin (dpa) - Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab Dienstag staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit. 

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