Kriminalität

Telefonbetrug: Wenn die Polizei Bargeld verlangt

Mit sogenannten Schockanrufen setzen Kriminelle auf die emotionale Notlage ihrer Opfer. Vor dem Landgericht München I. muss sich seit Freitag ein 43-Jähriger verantworten - doch der gibt sich unwissend.

Wer selbst einen Anruf erhält, in dem die Polizei Bargeld verlangt, sollte gleich auflegen und den Notruf wählen (Symbolfoto). Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Wer selbst einen Anruf erhält, in dem die Polizei Bargeld verlangt, sollte gleich auflegen und den Notruf wählen (Symbolfoto).

München (dpa) - Was seine Komplizen da trieben, in Polen, davon will er nichts mitbekommen haben, sagt der 43-Jährige. Er sei lediglich in Deutschland als «Kurierfahrer» unterwegs gewesen, habe Geld abgeholt und weitergegeben - ganz seriös, mit Arbeitsvertrag sogar, erzählt er am Freitag vor dem Landgericht München I. Dort sitzt er als Angeklagter, Vorwurf: gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Bandenbetrug.

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