Begleitetes Trinken

Suchtbeauftragter fordert: Alkohol erst ab 18

Jugendliche dürfen in Begleitung Sorgeberechtigter etwa Bier oder Wein trinken. Das geht dem Bundesdrogenbeauftragten deutlich zu weit. Denn: Alkohol schadet - egal, wie viel man trinkt.

Es gibt keine sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, sagt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Es gibt keine sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, sagt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. (Symbolbild)

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein. «Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein», sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post». Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.

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