Völkermord-Klage

UN-Gericht weist Forderungen gegen Deutschland ab

Der Gaza-Krieg wird auch vor Gericht ausgefochten. Deutschland wird von Nicaragua der Beihilfe zum Völkermord beschuldigt, wegen Rüstungslieferungen an Israel. Das sieht das höchste UN-Gericht anders.

Pro-palästinensische (l) und pro-israelische Demonstranten (r) protestieren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag (Archivbild). Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Pro-palästinensische (l) und pro-israelische Demonstranten (r) protestieren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag (Archivbild).

Den Haag (dpa) - Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen. Deutschland müsse seine Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die höchsten UN-Richter am Dienstag in Den Haag. Damit stellten sie klar, dass es auf der «Grundlage der Sachinformationen und rechtlichen Argumente» keine Grundlage gebe, die von Nicaragua geforderten Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zu verhängen. 

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