Wahlen

Neue Wirren um Präsidentschaftswahl im Senegal

Die kurzfristige Verschiebung der Wahl in der westafrikanischen Demokratie löste gewalttätige Proteste aus. Nun kassieren Verfassungsrichter das Dekret des Präsidenten - und werfen so neue Fragen auf.

Die zweite Amtszeit des senegalesischen Präsidenten Macky Sall, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die zweite Amtszeit des senegalesischen Präsidenten Macky Sall, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden.

Dakar (dpa) - Im westafrikanischen Senegal haben die Verfassungshüter des Landes die umstrittene Verschiebung der Präsidentschaftswahl für verfassungswidrig erklärt. Was das für die ursprünglich für den 25. Februar angesetzte Wahl bedeutet, die Anfang des Monats überraschend von Präsident Macky Sall abgesagt und dann vom Parlament auf den 15. Dezember verschoben wurde, ist noch unklar. Salls zweite Amtszeit, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden, urteilte der Verfassungsrat.

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