Gericht will über Le Pens Berufung bis Sommer 2026 urteilen
Ein Gericht hat gegen Le Pen den Ausschluss von Wahlen verhängt. Das Berufungsgericht will nun schnell über ihren Einspruch entscheiden. Könnte Le Pen dann doch bei der Präsidentschaftswahl antreten?

Paris (dpa) - Das Pariser Berufungsgericht will über den Einspruch der Rechtsnationalen Marine Le Pen gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder bis Sommer 2026 entscheiden. Im Fall einer für die Politikerin günstigen Entscheidung stände ihrer Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 damit anders als zunächst von ihr befürchtet nichts im Wege.