Vertragsverletzung

EU-Kommission: Verfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, die Anerkennung von Berufsqualifikationen kompliziert zu gestalten. Aber das ist nur eine der Sachen, bei denen Berlin reagieren muss.

Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten. Das gilt auch für Deutschland. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten. Das gilt auch für Deutschland.

Brüssel (dpa) - Weil Deutschland aus Sicht der EU-Kommission EU-Recht nicht umsetzt, hat die Behörde drei Verfahren gegen Berlin eröffnet. Dabei geht es unter anderem darum, dass es in Deutschland mutmaßlich zu große Hindernisse bei der Anerkennung der Berufsqualifikationen von Hebammen gibt, wie die Kommission in Brüssel mitteilte.

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