Migration

Keine Asyl-Prüfungen bei Minderjährigen an EU-Grenzen

In der kommenden Woche beraten die EU-Innenminister über mögliche Asyl-Verfahren an den EU-Außengrenzen. Die Bundesregierug will, dass es für Minderjährige und Familien mit Kindern Ausnahmen gibt.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen): «Grenzverfahren sind hochproblematisch, weil sie in Freiheitsrechte eingreifen.» Foto: Jens Büttner/dpa
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen): «Grenzverfahren sind hochproblematisch, weil sie in Freiheitsrechte eingreifen.»

Berlin (dpa) - In den laufenden EU-Verhandlungen über neue gemeinsame Asyl-Regeln will sich die Bundesregierung nach Angaben von Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesfamilienministerin Lisa Paus für Ausnahmen für Minderjährige und Familien einsetzen. Die Ampel-Regierung habe sich darauf verständigt, «Familien mit Kindern unter 18 Jahren sowie alle unbegleiteten Minderjährigen generell aus den vorgesehenen Asylverfahren an den EU-Grenzen auszunehmen», sagte Paus (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.