Internationaler Gerichtshof

Aserbaidschan muss Rückkehr nach Berg-Karabach erlauben

Armenien hatte geklagt, die UN-Richter urteilen: Aus der Enklave geflüchtete Menschen müssen unbehelligt in ihre Heimat zurückkehren können, wenn sie das wünschen. Rund 100.000 Menschen waren aus der Region geflohen.

Ethnisch-armenische Männer steigen im Oktober in einen Bus nach Goris in Armenien ein. Foto: Aziz Karimov/AP/dpa
Ethnisch-armenische Männer steigen im Oktober in einen Bus nach Goris in Armenien ein.

Den Haag (dpa) - Aserbaidschan muss nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes ermöglichen, dass geflüchtete Menschen aus Berg-Karabach in ihre Heimat zurückkehren können. Das Land müsse die Bewegungsfreiheit der Menschen garantieren, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Es entsprach damit einer Klage Armeniens. Urteile des Gerichts sind bindend.

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