Soziales

Krankenversicherung ins Grundgesetz?

Wer weiß, wer genau über die milliardenschweren Sozialbeiträge und ihre Verwendung entscheidet? Es ist nicht der Staat allein. Diese Besonderheit könnte bald Verfassungsrang in Deutschland bekommen.

Peter Weiß kennt den Sozialbereich aus dem Effeff - nun will er die Sozialversicherung im Grundgesetz verankern. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Peter Weiß kennt den Sozialbereich aus dem Effeff - nun will er die Sozialversicherung im Grundgesetz verankern.

Berlin (dpa) - Soll die Krankenversicherung ins Grundgesetz? Das fordert ein langjähriger Experte für das deutsche Sozialsystem, der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Auch die Arbeitslosen-, die Renten- und die Unfallversicherung will Weiß in der Verfassung verankern - genauer gesagt: die gesamte Sozialversicherung mit ihrer Selbstverwaltung. Zugleich fordert Weiß mehr Demokratie - und zwar durch mehr Mitsprache für die Versicherten bei Leistungen und Beitragsgeld.

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