Mehr Widerstandskraft für das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Wegen des Erstarkens extremer Parteien soll das Gericht jetzt besser geschützt werden.
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Das Wort Bundesverfassungsgericht steht 27 Mal im Grundgesetz. So etwa in Artikel 115g: «Die verfassungsmäßige Stellung und die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seiner Richter dürfen nicht beeinträchtigt werden.» Nur: Details etwa zur Anzahl der Richterinnen und Richter, zur nötigen Zweidrittelmehrheit für ihre Wahl, zum Ausschluss der Wiederwahl und dazu, dass sich das Gericht selbst eine Geschäftsordnung gibt, stehen eben nicht im Grundgesetz - sondern in einem separaten Gesetz: dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht. Und deshalb wird derzeit über Rechtsänderungen diskutiert.