Bundestagswahl

Teilnahme an «Wahlarena»? Wagenknecht scheitert in Karlsruhe

Das Bündnis Sahra Wagenknecht will bei der ARD-Wahlsendung heute Abend dabei sein. In den Vorinstanzen ist die Partei gescheitert. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Sahra Wagenknecht darf nicht an der «Wahlarena» teilnehmen. (Archivbild) Foto: Robert Michael/dpa
Sahra Wagenknecht darf nicht an der «Wahlarena» teilnehmen. (Archivbild)

Karlsruhe/Köln (dpa) - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, doch noch an der ARD-«Wahlarena» teilnehmen zu können. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 230/25). 

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