Teilnahme an Potsdamer Treffen kein Grund für Kündigung
An dem Potsdamer Treffen zur «Remigration» hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat.

Köln (dpa) - Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über «Remigration» rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen Simone Baum, eine der Teilnehmerinnen des Treffens, sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln laut einer Mitteilung. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.