Gesundheit

Patientenschützer: Engpässe bei Bereitschaftsdienst

Wegen Engpässen beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst spitze sich die Situation für kranke Menschen daheim immer mehr zu. Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder müssten unverzüglich handeln.

Patientenschützer kritisieren Engpässe beim Bereitschaftsdienst. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Patientenschützer kritisieren Engpässe beim Bereitschaftsdienst.

Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat Engpässe beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst beklagt und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seine Amtskolleginnen und Kollegen in den Bundesländern zum Handeln aufgefordert.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

In der Nacht und am Wochenende sei der Bereitschaftsdienst kaum zu erreichen, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. «Als Folge spitzt sich die Situation für kranke Menschen daheim, gerade in ländlichen Gebieten, immer mehr zu. Die bundesweite Überlastung der Rettungsdienste und der Notaufnahmen in den Krankenhäusern zeichnet sich ab», fügte er hinzu.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom Oktober. Es hatte entschieden, dass ein Zahnarzt, der als sogenannter Poolarzt Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gestellten Notdienstzentrum übernommen hatte, nicht wie ein Selbstständiger bezahlt werden kann, sondern auch sozialversichert werden muss. Nun kommt es in verschiedenen Bundesländern zu Einschränkungen beim Bereitschaftsdienst, etwa bei Öffnungszeiten von Bereitschaftspraxen, weil die Zusammenarbeit mit Poolärzten eingestellt wird.

Je nach Bundesland sei bis zur Hälfte der Bereitschaftsärzte davon betroffen, sagte Brysch. Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder müssten unverzüglich handeln. «Es gilt, die Dienstaufsicht gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohl der Kranken ernst zu nehmen. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der Kassenärzte muss dringend wiederhergestellt werden.» Niedergelassene Kassenärzte seien verpflichtet, beim Bereitschaftsdienst mitzumachen.