Abhören des Pressekontakts der Letzten Generation rechtens
Als Journalisten im Herbst 2022 mit der Letzten Generation telefonieren, lauschen bayerische Ermittler - mit Erlaubnis vom Amtsgericht München. Nach erneuter Prüfung kommt man dort zu dem Ergebnis: alles in Ordnung.
München (dpa) - Das Amtsgericht München hat mehrere Beschwerden von Journalisten gegen die Telefonüberwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation zurückgewiesen. Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Die Abhöraktion im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei ein «intensiver, allerdings kurzer Eingriff» gewesen.