Hinweise der Wahlleiterin

Karnevalisten dürfen im Kostüm und angetrunken wählen

Die Bundestagswahl findet wenige Tage vor dem Start des Straßenkarnevals und während zahlreicher närrischer Veranstaltungen statt. Die Bundeswahlleiterin hat daher hilfreiche Hinweise verteilt.

Die Bundestagswahlen finden wenige Tage vor dem Straßenkarneval - hier beim Rosenmontag in Düsseldorf - statt (Illustration) Foto: Federico Gambarini/dpa
Die Bundestagswahlen finden wenige Tage vor dem Straßenkarneval - hier beim Rosenmontag in Düsseldorf - statt (Illustration)

Düsseldorf/Köln/Mainz (dpa) - Bei den Bundestagswahlen am Sonntag kann man «grundsätzlich auch im Kostüm wählen». Das geht aus der «Handreichung für Wahlvorstände zum Umgang mit Auswirkungen von Fastnachts-/Karnevals-/Faschingsveranstaltungen auf die Bundestagswahl 2025» der Bundeswahlleiterin hervor.

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