Karlsruhe weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Wahl ab
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das wollte die Parteigründerin nicht hinnehmen.

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und von Parteimitgliedern abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. «Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich», teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit.