Kabinett bringt Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg
Menschen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren, sollen den Eintrag dazu künftig einfach im Standesamt ändern können. Ein Schritt für mehr Selbstbestimmung.
Berlin (dpa) - Wer sich nicht mit seinem Geschlechtseintrag identifiziert, muss bislang in einem langwierigen und kostspieligen Verfahren den entsprechenden Eintrag ändern lassen. Die Bundesregierung hat daher am Mittwoch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. «Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das gilt auch für die Geschlechter», sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Anschluss in Berlin. «Darüber selbstbestimmt entscheiden zu können, dieses Menschenrecht zu verwirklichen, das entspricht einem freiheitlichen Rechtsstaat.»