Innenministerium: Straftäter-Ausbürgerung verfassungswidrig
Merz kann sich vorstellen, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Bundesinnenministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag des CDU-Chefs.

Berlin (dpa) - Das Bundesinnenministerium hält den Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen für rechtlich fragwürdig. «Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben» nicht vereinbar, erklärt ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage.