Erneut weist ein Gericht eine Impfschadenklage ab
Ein 58-Jähriger behauptet, seine Corona-Impfung sei Grund für die massive Verschlechterung der Sehkraft auf einem Auge. Doch seine Klage scheitert.
Rottweil (dpa) - Das Landgericht Rottweil hat eine Klage wegen eines mutmaßlichen Schadens durch eine Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft dem Impfstoff-Hersteller Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Der Mann verlangt vom Mainzer Unternehmen 150.000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen sind. Der Kläger kann gegen das Urteil vom Mittwoch innerhalb eines Monats Berufung einlegen, wie das Landgericht mitteilte.