Eilantrag von Linkem zur Geheimdienstkontrolle abgewiesen
Der Linken-Abgeordnete Hahn wollte sich per einstweiliger Anordnung gegen seinen Rauswurf aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. Erstmal vergeblich.
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wie es in Karlsruhe mitteilte. Hahn zeigte sich überrascht, betonte aber, die Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht gefallen.