Bundesverfassungsgericht

Eilantrag von Linkem zur Geheimdienstkontrolle abgewiesen

Der Linken-Abgeordnete Hahn wollte sich per einstweiliger Anordnung gegen seinen Rauswurf aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. Erstmal vergeblich.

Hahn sitzt seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz zuständig ist. Foto: Britta Pedersen/dpa
Hahn sitzt seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz zuständig ist.

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wie es in Karlsruhe mitteilte. Hahn zeigte sich überrascht, betonte aber, die Entscheidung in der Hauptsache sei noch nicht gefallen.

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