Bundesverfassungsgericht

Eilanträge gegen Sondersitzungen scheitern in Karlsruhe

Den alten Bundestag einberufen, um ein milliardenschweres Finanzpaket zu beschließen? Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen geprüft.

Das Gericht hatte mehrere Eilanträge geprüft. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Das Gericht hatte mehrere Eilanträge geprüft. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Der alte Bundestag kann kommende Woche voraussichtlich über das geplante milliardenschwere Paket für Verteidigung und Infrastruktur abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Die Anträge seien unbegründet, entschied das Gericht in Karlsruhe. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos. 

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