Details zum Selbstbestimmungsgesetz liegen vor
Das «Selbstbestimmungsgesetz» zur leichteren Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens gehört zu den gesellschaftspolitischen Projekten der Ampel. Nun werden Details eines Gesetzentwurfs bekannt.
Berlin (dpa) - Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Das sieht eine Sonderregelung im geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor. Bundesjustiz- und Familienministerium haben für das Vorhaben einen fertigen Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Enthalten sind darin auch weitere Sonderregelungen und Klarstellungen etwa mit Bezug auf Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, den Strafvollzug oder Quotenregelungen in Unternehmen.