Justiz

Bundesverfassungsgericht hält an Cannabis-Verbot fest

Mehrere Amtsgerichte halten das Betäubungsmittelgesetz bezüglich Cannabis für verfassungswidrig, doch das Bundesverfassungsgericht weicht nicht von seiner bisherigen Meinung ab.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1994 beschlossen, dass die Strafbarkeit von Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1994 beschlossen, dass die Strafbarkeit von Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Karlsruhe (dpa) - Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin Bestand. Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag Vorstöße von Amtsrichtern aus Paswalk (Mecklenburg-Vorpommern), Bernau (Brandenburg) und Münster (Nordrhein-Westfalen) gegen das Verbot für unzulässig.

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