Verbraucher

Drohnen, Vorname, Bundesrat – was sich im November ändert

Im neuen Monat sinken die Hürden für eine Änderung des Namens und des Geschlechts. Für eine Beschäftigtengruppe gibt es mehr Geld und auch in der Luft gibt es eine Neuerung.

Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. (Archivbild) Foto: Pia Bayer/dpa
Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. (Archivbild)

Berlin (dpa) - Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung ist. Was sich sonst noch im kommenden Monat ändert – ein Überblick.

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