AfD-Parteisprecher

Angeblicher Stich im Arm: Chrupalla scheitert vor Gericht

Während einer Wahlkampfveranstaltung spürte Chrupalla plötzlich einen Stich im Arm. Jetzt scheitert sein Versuch, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen.

Wollte mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung: Tino Chrupalla. Foto: Britta Pedersen/dpa
Wollte mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung: Tino Chrupalla.

München/Ingolstadt (dpa) - Nach einem vermeintlichen Stich im Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt ist AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla mit dem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das Oberlandesgericht München mit. Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt.

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