Gericht

Norditalienische Bärin JJ4 darf weiter nicht getötet werden

Nach der tödlichen Bärenattacke auf einen jungen Jogger in Norditalien geht der Streit um die Zukunft des Bärenweibchens JJ4 weiter. Nun hat wieder ein Gericht entschieden.

Umweltschützerinnen demonstrieren für die Befreiung der Bärin JJ4. Foto: Enrico Pretto/LaPresse via ZUMA Press/dpa
Umweltschützerinnen demonstrieren für die Befreiung der Bärin JJ4.

Trient (dpa) - Die Bärin JJ4 in der norditalienischen Region Trentino-Südtirol darf weiterhin nicht getötet werden. Ein Gericht in Trient hat den Abschussbefehl der Provinzregierung für das Tier - das einen Menschen getötet haben soll - erneut ausgesetzt, vorerst bis 27. Juni. Das teilte das Verwaltungsgericht in einem Beschluss am Freitag mit. Es gab damit den Einsprüchen verschiedener Tierschützer - allen voran des Vereins LAV - statt. Die Entscheidung umfasst außerdem den Tötungsbefehl für einen weiteren «Problembären», MJ5, der nach dem Willen der Provinz ebenso erlegt werden soll.

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