Zu ähnlich: Gema geht gegen KI-Songs vor
Der Rechteverwerter geht gegen ein Angebot vor, das mit Künstlicher Intelligenz Musik erzeugt. Die Ergebnisse seien geschützten Songs zu ähnlich.

München (dpa) - Der Musikrechteverwerter Gema geht gegen das nächste KI-Unternehmen vor. Die Gesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs ohne Vergütung verarbeitet zu haben. In der Folge erzeuge das KI-Tool von Suno Inhalte, die Originalsongs wie «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5» oder «Cheri Cheri Lady» zum Verwechseln ähnlich seien, erklärte die Gema.