Promi vor Gericht

Hitlergruß oder harmlose Geste? Melanie Müller vor Gericht

Die Sängerin soll den Hitlergruß gezeigt haben, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Vor Gericht weist ihr Anwalt den Vorwurf zurück - und erklärt, mit welchen Folgen Müller nun leben muss.

Persönlich äußerte sich Melanie Müller im Prozess nicht. Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Persönlich äußerte sich Melanie Müller im Prozess nicht.

Leipzig (dpa) - Hat Schlagersängerin Melanie Müller (36) bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Leipzig beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ballermann-Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Der Vorfall soll sich bei einem Auftritt im September 2022 ereignet haben. «Dabei rief die Angeklagte Ost-, Ost-, Ostdeutschland und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß», sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Leipzig. Die 36-Jährige, die in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzer Hose und langer Perlenkette um den Hals erschien, wies den Vorwurf zurück. 

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