Hitlergruß oder harmlose Geste? Melanie Müller vor Gericht
Die Sängerin soll den Hitlergruß gezeigt haben, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Vor Gericht weist ihr Anwalt den Vorwurf zurück - und erklärt, mit welchen Folgen Müller nun leben muss.
Leipzig (dpa) - Hat Schlagersängerin Melanie Müller (36) bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Leipzig beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ballermann-Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Der Vorfall soll sich bei einem Auftritt im September 2022 ereignet haben. «Dabei rief die Angeklagte Ost-, Ost-, Ostdeutschland und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß», sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Leipzig. Die 36-Jährige, die in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzer Hose und langer Perlenkette um den Hals erschien, wies den Vorwurf zurück.