Berufungsprozess gegen Melanie Müller nicht vor dem Frühjahr
Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Die 36-Jährige legte Berufung ein. Weiter geht es erst in einigen Monaten.
Leipzig (dpa/sn) - Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und steht deshalb im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.