Hitlergruß auf Konzert

Berufungsprozess gegen Melanie Müller nicht vor dem Frühjahr

Ballermann-Sängerin Melanie Müller hat nach Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Die 36-Jährige legte Berufung ein. Weiter geht es erst in einigen Monaten.

Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild) Foto: Jan Woitas/dpa
Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild)

Leipzig (dpa/sn) - Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und steht deshalb im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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