Jobcenter zahlt nicht für Hunde
Wenn ein Arbeitsloser einen Hund hält, muss er für die Kosten des Tieres selbst aufkommen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Stuttgart (dpa) - Wer sich einsam fühlt und zum Beispiel an einen Hund als Begleiter denkt, der bekommt für Kauf und Haltung des vermeintlich «besten Freundes des Menschen» kein Geld vom Jobcenter. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Beschluss entschieden. «Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters», teilte das Gericht mit. Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum.