Soziales

Jobcenter zahlt nicht für Hunde

Wenn ein Arbeitsloser einen Hund hält, muss er für die Kosten des Tieres selbst aufkommen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss.

Stuttgart (dpa) - Wer sich einsam fühlt und zum Beispiel an einen Hund als Begleiter denkt, der bekommt für Kauf und Haltung des vermeintlich «besten Freundes des Menschen» kein Geld vom Jobcenter. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Beschluss entschieden. «Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters», teilte das Gericht mit. Ein Hund gehöre auch nicht zum Existenzminimum.

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