Justiz

Gericht: Energie-Geld mindert Grundsicherungsleistung nicht

Eine sechsköpfige Familie bekommt eine Einmalzahlung der Stadt Kassel zur Minderung gestiegener Energiekosten. Das Jobcenter kürzt daraufhin deren Hartz-IV-Leistung. Zu Unrecht, entschied ein Gericht.

Das wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel mindert nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht die Grundsicherungsleistungen. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa
Das wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel mindert nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht die Grundsicherungsleistungen. (Symbolbild)

Darmstadt/Kassel (dpa/lhe) - Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung der Stadt Kassel in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistung. Das hat das Hessische Landessozialgericht laut Mitteilung entschieden.

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