Juwelendiebstahl

Grüne-Gewölbe-Diebe wehren sich gegen Haftantritt

Einige der wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Dresden verurteilte Täter sind im Zuge eines Deals auf freiem Fuß. Nun sollen sie die Reststrafe verbüßen - die Frist zum Haftantritt ist abgelaufen.

Blick in den Saal des Landgerichts Dresden vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Pool/dpa
Blick in den Saal des Landgerichts Dresden vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden

Dresden (dpa) - Zwei wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe verurteilte Täter sind vorerst weiter auf freiem Fuß. Der 28-Jährige und der 30-Jährige stellten sich nicht innerhalb der Frist zum Haftantritt, die am Montag ablief, wie ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Sie stellten vielmehr jeweils Antrag auf Aufschub der Vollstreckung, die abgelehnt wurden. Für den jüngeren der beiden Männer aus dem Berliner Remmo-Clan beantragte dessen Anwalt daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, die noch aussteht. Bei dem anderen ist offen, ob er gegen die Ablehnung vorgeht - wenn nicht, «hat er sich zum Haftantritt zu stellen». Das zeige sich erst, wenn die Staatsanwaltschaft Dresden von der Vollzugsanstalt eine Mitteilung über deren Aufnahme in den offenen Vollzug erhält. 

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