Prozesse

Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Polizeischuss

Bei einem Polizeieinsatz war eine Frau angeschossen worden und hatte wegen ihrer Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro verlangt. Das Landgericht München I sieht das anders.

Das Gerichtsgebäude mit Amtsgericht, Landgericht I und II, dem Oberlandesgericht und der Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße in München. Foto: Sven Hoppe/dpa
Das Gerichtsgebäude mit Amtsgericht, Landgericht I und II, dem Oberlandesgericht und der Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße in München.

München (dpa) - Einer bei einem Polizeieinsatz angeschossenen Frau steht nach Ansicht des Landgerichts München I kein Schmerzensgeld zu. «Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass es in der konkreten Situation keine andere effektive Abwehrmöglichkeit mehr gab», teilte das Gericht am Mittwoch mit.

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