Sexuelle Übergriffe

Bundesgerichtshof: K.o-Tropfen kein "gefährliches Werkzeug"

Ein Mann soll einer Bekannten heimlich K.o.-Tropfen ins Getränk gemischt haben, um sie sexuell zu missbrauchen. Setzte er damit ein gefährliches Werkzeug ein? Der BGH gibt eine klare Antwort.

Das Landgericht Dresden hatte einen Mann verurteilt, der einer Bekannten heimlich K.o.-Tropfen ins Getränk gemischt und danach sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben soll. (Symbolbild) Foto: Nicolas Armer/dpa
Das Landgericht Dresden hatte einen Mann verurteilt, der einer Bekannten heimlich K.o.-Tropfen ins Getränk gemischt und danach sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben soll. (Symbolbild)

Karlsruhe (dpa) - Wer K.o.-Tropfen einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutzt einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge dabei kein «gefährliches Werkzeug». Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeutung. Der BGH kippte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.