Drogen

BKA-Chef für Herabstufung von Cannabis-Delikten

In Portugal sind Besitz und Konsum von Cannabis allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Der BKA-Präsident hält das für eine gute Lösung. Einen freien Verkauf wird es hierzulande aber wohl nicht geben.

Spricht sich für eine Herabstufung von Cannabis-Delikten zur Ordnungswidrigkeit aus: BKA-Präsident Holger Münch. Foto: Paul Zinken/dpa
Spricht sich für eine Herabstufung von Cannabis-Delikten zur Ordnungswidrigkeit aus: BKA-Präsident Holger Münch.

Wiesbaden (dpa) - BKA-Präsident Holger Münch hat in der Diskussion um die Cannabis-Legalisierung für eine mögliche Herabstufung von Cannabis-Delikten zur Ordnungswidrigkeit geworben. «Ich persönlich bin der Auffassung, dass das portugiesische Modell eines ist, das man sich sehr genau anschauen sollte», sagte der Chef des Bundeskriminalamtes in einem Interview des Formats «Social Live» der ARD-«Tagesschau». Die Strafverfolgung abzusenken und zu sagen, der Konsum und Besitz werde nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt, halte er für einen wichtigen Bestandteil eines möglichen Konzeptes.

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