Bilder von Kindesmissbrauch: Kabinett korrigiert Reform
Vor weniger als drei Jahren verschärfte eine Reform die Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Jetzt führen Erfahrungen aus der Praxis zu einer neuerlichen Änderung.
Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat sich nach Kritik aus der Praxis entschieden, die im Juli 2021 in Kraft getretenen strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern wieder zu ändern. Das Hauptziel des damals beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung von Verbreitung, Erwerb und Besitz sogenannter Kinderpornografie - die deutliche Strafverschärfung - wird durch die neuerliche Reform des entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches jedoch nach Auskunft des Bundesjustizministeriums nicht angetastet.