Eilentscheidung

Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen

Ein Apotheker stellt ein nicht zugelassenes Medikament her und bekommt eine Unterlassungsklage. Das Gericht muss entscheiden, was schwerer wiegt: Hoffnung für den einzelnen oder Schutz für alle?

Das OLG entschied über die Herstellung eines Krebsmedikamentes. (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Das OLG entschied über die Herstellung eines Krebsmedikamentes. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiterhin ein noch nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Unterlassungsklage gegen den Mann ab. Ein Wirtschaftsverband wollte laut Mitteilung des Gerichtes erreichen, dass der Apotheker mit der Herstellung aufhört.

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