Göttingen

Abriegelung von Wohnblock wegen Corona war unzulässig

In der Hochphase der Pandemie 2020 wird in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs ein Wohnblock abgeriegelt - zu Unrecht, wie nun ein Gericht feststellte. Was das für die Zukunft bedeutet.

Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohngebäude in der Göttinger Innenstadt. Foto: Swen Pförtner/dpa
Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohngebäude in der Göttinger Innenstadt.

Göttingen (dpa) - Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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