Weinheim

Weinheimer plötzlich im Visier des BKA

Der Vorwurf wog schwer: Die Staatsanwaltschaft legte einem 32-jährigen Mann aus Weinheim in der Anklageschrift zur Last, sich durch das Verbreiten und den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos strafbar gemacht zu haben. Der im Jahr 2021 verschärfte Strafrahmen (§ 184b StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Am Freitag wurde der Fall vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Weinheim verhandelt – und endete mit einem Freispruch.

Am Amtsgericht Weinheim fand der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann aus Weinheim statt. Foto: Philipp Reimer Photography
Am Amtsgericht Weinheim fand der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann aus Weinheim statt.

Was war passiert? Über den Instagram-Account des Angeklagten waren am 25. August 2021 zwei Bilder mit kinderpornografischem Inhalt an eine unbekannte Anzahl von Nutzern verbreitet worden. Darauf wurde das „National Center For Missing & Exploited Children“ (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) in den USA aufmerksam. Diese gemeinnützige Organisation, die bereits 1984 vom US-Kongress gegründet wurde, meldete den Fall an das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland, das wiederum Ermittlungen gegen den Mann aus Weinheim veranlasste. Bei einer Hausdurchsuchung wurde das Handy des Angeklagten beschlagnahmt und anschließend ausgewertet. Darauf entdeckten die Ermittler zwei andere Fotos mit kinder- und ein Video mit jugendpornografischem Inhalt – genügend Verdachtsmomente für eine Anklage, obwohl der Beschuldigte die Taten stets bestritt. Er behauptete vielmehr, dass sein Instagram-Account damals von Unbekannten „gehackt“ worden sei. Auch sein Passwort habe nicht mehr funktioniert, weshalb er sich einen neuen Account habe zulegen müssen. Und von den kinderpornografischen Inhalten auf seinem Handy habe er nichts gewusst, geschweige denn, wie diese dort gelandet sein könnten.

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