Zunächst keine Abschiebung von Illerkirchberg-Täter
Ulm (dpa) - Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erstmal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin am Dienstag am Landgericht Ulm. «Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland», sagte sie. «Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.»