Statistik der Justiz

Zahl der Strafbefehle in Baden-Württemberg steigt

Strafbefehle erleichtern die Arbeit von Gerichten, weil sie ohne langwierige Prozesse zu rechtskräftigen Urteilen führen. Bei den Verfahren geht es vor allem um Geldstrafen. Die Zahl der Verurteilungen dadurch ist groß.

Staatsanwaltschaft Ulm steht auf einem Schild vor dem Gebäude. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archiv
Staatsanwaltschaft Ulm steht auf einem Schild vor dem Gebäude.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Zahl der Strafbefehle in Baden-Württemberg steigt weiter an. Rund 97 Prozent der Verurteilungen zu Geldstrafen erfolgen über einen Strafbefehl, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Strafbefehlsverfahren ermögliche eine Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung. Der Strafbefehl werde durch ein Amtsgericht erlassen. Sofern kein Einspruch eingeht, ergeht dadurch ein rechtskräftiges Urteil. Das spart an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften Ressourcen.

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