Energie

Zankapfel Fernwärmenetz Stuttgart: BGH muss entscheiden

Dem einen gehören die Grundstücke, der andere betreibt die darauf verlaufenden Anlagen - und ein Vertrag dazu ist längst ausgelaufen. Das Fernwärmenetz in Stuttgart ist seit Jahren Zankapfel zwischen der Stadt und Betreiber EnBW. Nun ist der Streit vor dem BGH gelandet.

Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Wem gehört das Fernwärmenetz in Stuttgart, wer darf es künftig betreiben und muss dies ausgeschrieben werden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Landeshauptstadt streitet sich seit Jahren mit dem derzeitigen Betreiber, dem Energieversorger EnBW, um Weiterbetrieb und Eigentum der Anlagen. Das Netz hatte der Karlsruher Energiekonzern verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut, größtenteils auf Grundstücken der Stadt. Ein Konzessionsvertrag zwischen den Beteiligten dazu war im Jahr 2013 aber ausgelaufen - ob damit auch das Eigentumsrecht der EnBW an den Anlagen erloschen ist, ist aus Sicht des Kartellsenats wohl fraglich. Außerdem sei zu klären, ob es ein «transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren» für den künftigen Betrieb der Anlagen geben muss.

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