Finanzen

Weihnachtsfrieden der Ämter: Keine belastenden Maßnahmen

Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck «Finanzamt» ein Stift und eine Brille. Foto: Oliver Berg/dpa
Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck «Finanzamt» ein Stift und eine Brille.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessischen Finanzämter halten auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden. Im Zeitraum vom 20. bis 31. Dezember gebe es keine belastenden Maßnahmen der Finanzämter für Bürgerinnen und Bürger, teilte das hessische Finanzministerium am Montag mit. Es würden auch 2023 keine Steuern oder andere Abgaben erhoben, zudem werde es keine Zwangsgelder oder Vorladungen von Steuerpflichtigen geben. Auch beim Steuer- und Bußgeldverfahren gebe es Ausnahmen zum Jahresende, hieß es beim Finanzministerium. So solle keine Einleitung von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren erfolgen und keine Vorladung von Bürgerinnen und Bürgern zu Vernehmungen oder Anhörungen stattfinden. Zudem solle es keine Bußgeldbescheide und keine Vollstreckungsmaßnahmen geben.

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