Entnahme von Grundwasser im Hessischen Ried ist rechtmäßig
Die Grundwasserförderung im Hessischen Ried ist seit vielen Jahren ein Zankapfel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof fällt eine Entscheidung.
Kassel (dpa/lhe) - Die Grundwasserförderung im Hessischen Ried ist rechtmäßig. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies eine Klage des Landesverbands der Umweltschutzorganisation BUND dagegen am Dienstag ab. Die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser würden eingehalten. Eine Verschlechterung des Zustands des Grundwasserkörpers sei durch die genehmigte Entnahme von Grundwasser nicht zu erwarten, teilte der VGH in seiner mündlichen Urteilsbegründung mit. Die genehmigte Förderung sei auch mit Naturschutzrecht vereinbar.