Extremismus

VGH begründet Verbot von Demo mit «vorgeschobenem» Motto

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach dem Hin und Her um eine Demo am Gedenktag der Pogromnacht in Frankfurt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag sein Verbot begründet. Die Versammlung am Donnerstagabend war unter dem Titel «Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Pogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen» angemeldet. Dieses Motto sei aber «nur vorgeschoben», so der VGH am Freitag.

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