Kassel

Blockade von Autobahnauffahrten: Gericht kippt Verbot

Ein Bündnis will am Freitag in Nordhessen mit Blockaden von Autobahnauffahrten gegen die Bundespolitik protestieren. Der Landkreis wollte das verbieten. Das gelang ihm aber gerichtlich vorerst nicht.

Menschen nehmen an der Demonstration des Bündnisses «Hand in Hand für unser Land» auf der Theresienwiese teil. Foto: Ehsan Monajati/dpa
Menschen nehmen an der Demonstration des Bündnisses «Hand in Hand für unser Land» auf der Theresienwiese teil.

Kassel (dpa/lhe) - Der Schwalm-Eder-Kreis ist mit dem Verbot einer Demonstration mit Blockaden an Autobahnauffahrten gescheitert: Die Aktionen am Freitag (9. Februar) dürfen stattfinden. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Kassel. Es seien Blockaden an zahlreichen Auffahrten der Autobahnen 7 und 49 mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen geplant, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde am Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Nach Medienberichten sollen die Aktionen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr laufen.

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An der Versammlung unter dem Motto «Hand in Hand für unser Land» wollen sich laut Anmeldern Landwirte sowie Vertreter des Transportgewerbes, des Handwerks und Bürger beteiligen, die gegen die aktuelle Bundespolitik protestieren wollen.

Mit seinem Beschluss gab das Gericht den Anmeldern der Aktion Recht, die sich per Eilantrag gegen das vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises verhängte Verbot der Versammlung gewandt hatten. Zur Begründung habe der Landrat unter anderem auf einen aus seiner Sicht fehlenden Sachbezug der Blockaden zu den als Versammlungsort gewählten Autobahnauffahrten verwiesen. Vielmehr solle lediglich Druck auf die politische Führung des Landes ausgeübt werden.

Auch entstünden erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, weil durch Staus rund um die Autobahnauffahrten Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet würden, argumentierte der Landrat. Es sei mit erheblichen Behinderungen auch im übrigen Straßennetz zu rechnen.

Der Anmelder hatte dagegen Widerspruch eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz beantragt und nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Ein Versammlungsverbot erachtete das Gericht als unverhältnismäßig, es wies auf die Möglichkeit von Auflagen als «milderes Mittel» hin. Auch das Argument des fehlenden Sachbezugs ließ das Gericht nicht gelten. Der Landkreis verkenne, dass keine Versammlung auf einer Autobahn geplant sei, sondern lediglich die Zufahrten blockiert werden sollten, hieß es in der Mitteilung. Die Verbotsverfügung sei auch deshalb rechtswidrig, weil auch eine vollständige Verlegung des Versammlungsortes als Auflage in Betracht kommen könne.