Verwaltungsgericht Kassel bestätigt Abschussstopp von Wölfen
Im Streit über die Tötung zweier Wölfe in der Rhön hat ein Gericht die Abschusserlaubnis endgültig außer Kraft gesetzt. Die erteilte Genehmigung erklärte es für rechtswidrig.
Kassel (dpa) - Das Verwaltungsgericht Kassel hat den vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön bestätigt. Die erteilte Abschussgenehmigung sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe seien zwar im hessisch-bayerischen Grenzbereich der Rhön für mehrere Nutztierrisse verantwortlich. Es lasse sich jedoch derzeit auf der Grundlage der von den Behörden getroffenen Feststellungen allenfalls für einen dieser Fälle sicher nachweisen, dass die Wölfe dabei einen zumindest grundlegenden Herdenschutz überwunden hätten, zum Beispiel in Form einer Einzäunung der Weidetiere.